Im Rahmen des Aktienregisters verarbeiten wir Ihre Daten – wie wir diese von Ihnen, von der depotführenden Bank bzw. dem Zentralverwahrer Clearstream Banking AG, Eschborn, übermittelt erhalten – auf der Grundlage von aktien- und kapitalmarktrechtlichen Erfordernissen sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben. § 67 AktG sieht bei Namensaktien vor, dass diese unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Anschrift sowie einer elektronischen Adresse des Aktionärs/der Aktionärin sowie der Stückzahl in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. Ist ein Aktionär selbst eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, sind in das Aktienregister deren Firma oder Name, Sitz und Anschrift einzutragen. Zur Klärung möglicher Unklarheiten wird auch die einreichende Bank eingetragen. Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind insbesondere die Führung des Aktienregisters, die Kommunikation mit Ihnen als Aktionär/in und die Abwicklung von Hauptversammlungen. Bei Struktur- und Kapitalmaßnahmen müssen wir einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes von der Information über Angebote ausnehmen, um Wertpapiervorschriften einzelner Länder einzuhalten.
Im Rahmen der Hauptversammlung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Registerdaten des Aktionärs/der Aktionärin sowie ggf. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse seines/ihres Vertreters, Besitzart der Aktien, Briefwahlstimmen/Weisungen und ggf. Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen als Aktionär/in die Ausübung Ihrer Rechte bei der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist gemäß Artikel 6 Abs. 1 c) und f) DSGVO zulässig, da diese für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder Ihre Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen Bestimmungen (§ 123 Abs. 2 AktG i.V.m. § 14 der Satzung der Siemens Energy AG; § 129 Abs. 1 S. 2 AktG; § 134 Abs. 3 S. 5 AktG) rechtlich zwingend erforderlich ist.